AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GRUNDSTÜCKSMAKLERVERTRÄGE:
1. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z.B. wenn Sie sich mit uns, oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen. Die angegebene Courtage zahlen Sie nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir beim Vertragsabschluß nicht mitwirken. Kenntnisse, die Sie aus unseren Exposés oder im Zusammenhang mit unserer Maklertätigkeit erwerben, sind streng vertraulich zu behandeln. Bei Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche – insbesondere im Falle eines Vertragsabschlusses durch Dritte die entgangene Provision – geltend zu machen.
2. Ist Ihnen das Verkaufsobjekt bereits bekannt (Vorkenntnis), so haben Sie uns diese Vorkenntnis unverzüglich schriftlich und unter Angabe der Quelle des Erstangebotes anzuzeigen. Im Falle des Verstoßes gegen diese Mitteilungspflicht behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen.
3. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner – den Verkäufer – entgeltlich tätig werden.
4. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer/Verkäufer darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten. Die Nennung der Objektadresse geschieht unter ausdrücklichen Hinweis auf unsere Provisionsforderung (s.1).
5. Die jeweils in den Exposés angegebenen Gesamtflächen der Verkaufsobjekte (Wohn- und Nutzfläche) entsprechen der Summe der Grundflächen der einzelnen Räume (sogenanntes Fußleistenmaß) und entsprechen u.U. nicht der DIN. Die Räumlichkeiten im Untergeschoss (Keller) und Spitzboden sind nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt
6. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
7. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind, wird als Erfüllungsort und Ort für die Bestimmung des Gerichtsstandes die Gemeinde Sylt bestimmt.
8. Wir haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unsererseits. Eine weitergehende Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.
9. Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Regelungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelungen sollen die gesetzlichen Vorschriften treten.
10. Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Regelungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelungen sollen die gesetzlichen Vorschriften treten.
11. Die Maklercourtage bei Immobilienkauf beträgt 6%, vom beurkundeten Kaufpreis, zzgl der ges. MwSt. von 19%. Die Courtage ist seit dem 23.12.2020 bundesweit je hälftig von Käufer und Verkäufer nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig, es sei denn, die Courtage wird anders ausgeschrieben (z.B. bei Verkauf direkt vom Bauträger). Die Provision bei Vermittlung von Gewerbemietverträgen beträgt 3 Monatsmieten kalt (ohne Nebenkosten) und ist ebenfalls fällig, nach Abschluss des Mietvertrags.
12. Der Interessent erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe und Kontaktaufnahme per SMS, Fax und Email zum Zwecke der Beratung und Information zu Immobilienangeboten. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken wird ausgeschlossen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
13. Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Regelungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelungen sollen die gesetzlichen Vorschriften treten.
Stand Januar 2024
Informationen zum Geldwäschegesetz:
Als Maklerunternehmen ist die No1 Immobilien GmbH Stephan Rudloff nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.